Patientenrecht
Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen
Sozialrecht
sowie im Schadensersatzrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Überprüfung
gerichtlicher medizinischer Gutachten in ärztlichen "Kunstfehlerprozessen" und Sozialgerichtsverfahren, wobei die Einholung von Privatgutachten zur Widerlegung
erforderlich sein kann.
Aktuell bearbeitet werden
Zahnarzthaftungsfälle im Rahmen
selbständiger Beweisverfahren bein Landgericht Lübeck und Landgericht Kiel.
Weiter sind Arzthaftungssachen wie z.B. ein
Fall betr. Herzinfarkt mit Todesfolge (anhängig beim OLG Karlsruhe)
und Sozialrechtsstreitigkeiten
(z.B. Höherstufung Pflegegrad) in der Bearbeitung.
Es wurden bereits mehrere Höherstufungen von Pflegegraden erreicht.
Juni 2023 wurde ein Zahnarzthaftungsfall gegen einen Berliner Zahnarzt gewonnen (Streitwert
21.000 €). Diesem waren laut Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen.
2023 konnte weiter in einem Rechtsstreit gegen eine große Kieler Unfallklinik wegen Aufklärungspflichtverletzung im Wege des Vergleichs die Zahlung in Höhe von 7.500 € erreicht werden.
Die Klinik hatte in ihren Aufklärungsbögen falsche (verharmlosende) Angaben zu den Risiken einer Hüftgelenkrevision gemacht.
Die komplette Auswechselung eines künstlichen Hüftgelenks war weitaus riskanter als in den Aufklärungsbögen der Klinik dargestellt.
Die Operation verursachte erhebliche Gesundheitsschäden, insbesondere eine Beinlängendifferenz von knapp 3 cm.
Weiter wurde 2023 für eine Mandantin eine Nachzahlung des Jobcenters Kiel in Höhe von 4.000 € durch Ankündigung einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht erreicht.
Die Nichtzahlung von Hartz - IV Leistungen über mehrere Monate hatte die Mandantin und ihre Familie in eine existenzielle Notlage gebracht.
Manchmal ist es erforderlich, einen vom Gericht vorgeschlagenen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
abzulehnen.
Es kommt auch vor, dass die ärztliche Dokumentation gefälscht wird, um Behandlungsfehler zu vertuschen.
Ich berate darüber, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, wie ein solcher bewiesen werden kann und ggf. welche Schadens - und Schmerzensgeldbeträge erwartet werden
können. Der Schaden kann auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie Pflegemehrbedarf umfassen.
Das Gesundheitswesen ist ein großer Gesundheitsmarkt. Problematisch wird es, wenn der Profit stärker gewichtet wird als der Mensch. Dieser Trend ist immer häufiger zu beobachten
(Motto: "Die Rendite muss stimmen"). Dieses betrifft auch Pflegeheime.
Arbeitsrechtlich vertrete ich hauptsächlich ArbeitnehmerInnen in Gesundheitsberufen, wie z.B. AltenpflegerInnen, bei denen immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt
wird. Es ist keine Seltenheit, wenn eine Altenpflegerin 30 bis 50 Heimbewohner in der Nachtschicht zu versorgen hat. Wenn dann z.B. Dekubitus bei einem Bewohner auftritt, wird die Schuld von der Heimleitung gern der Pflegekraft zugeschoben.
Bei einigen Kliniken ist die Methode beliebt, regulär Beschäftigte zu entlassen und durch schlecht bezahlte
MitarbeiterInnen sog. Service - Gesellschaften zu ersetzen.
Bevorzugt werden auch teure Medizinapparate angeschafft, während bei der Belegschaft gespart wird.
Manche Pflegeheime setzen Pflegekräfte als Selbständige ein, obwohl diese in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung ausüben,
sog. Scheinselbständigkeit.
Viele Notfallstationen in Krankenhäusern sind unterbesetzt, was wiederum z.B. zur verzögerten Diagnostik und Therapie bei Schlaganfallpatienten geführt hat. Eine Wartezeit von sieben Stunden bei
einer Patientin mit Verdacht auf Schlaganfall verstößt in grober Weise gegen medizinische Leitlinien. Die Tatsache, dass die Notfallambulanzen der Krankenhäuser seit Jahren ein Zuschussgeschäft sind
(Verlust ca. 1 Milliarde € jährlich), rechtfertigt selbstverständlich nicht die unzureichende Behandlung echter
Notfälle.
Mein Grundverständnis anwaltlicher Tätigkeit ist der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und nicht die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen von
Großunternehmen
wie z.B. Versicherungen.
Ich bin vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof.