Patientenrecht
Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen
Sozialrecht
sowie im Schadensersatzrecht.
Die Kanzlei ist auch im Umweltrecht tätig.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2021 eine bahnbrechende Entscheidung zum Klimaschutzgesetz getroffen. Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz waren teilweise erfolgreich.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Überprüfung
gerichtlicher medizinischer Gutachten in ärztlichen "Kunstfehlerprozessen" und Sozialgerichtsverfahren, wobei die Einholung von Privatgutachten zur Widerlegung erforderlich sein
kann.
Aktuell werden bearbeitet Herzinfarktfälle mit Todesfolge sowie ein Fall der ärztlichen Nichterkennung eines Schlaganfalls.
Manchmal ist es erforderlich, einen vom Gericht vorgeschlagenen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
abzulehnen.
Ich berate darüber, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, wie ein solcher bewiesen werden kann und ggf. welche Schadens - und Schmerzensgeldbeträge erwartet werden
können. Der Schaden kann auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie Pflegemehrbedarf umfassen.
Das Gesundheitswesen ist ein großer Gesundheitsmarkt. Problematisch wird es, wenn der Profit stärker gewichtet wird als der Mensch. Dieser Trend ist immer häufiger zu beobachten
(Motto: "Die Rendite muss stimmen"). Dieses betrifft auch Pflegeheime.
Arbeitsrechtlich vertrete ich hauptsächlich ArbeitnehmerInnen in Gesundheitsberufen, wie z.B. AltenpflegerInnen, bei denen immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt
wird. Es ist keine Seltenheit, wenn eine Altenpflegerin 30 bis 50 Heimbewohner in der Nachtschicht zu versorgen hat. Wenn dann z.B. Dekubitus bei einem Bewohner auftritt, wird die Schuld von der Heimleitung gern der Pflegekraft zugeschoben.
Bei einigen Kliniken ist die Methode beliebt, regulär Beschäftigte zu entlassen und durch schlecht bezahlte
MitarbeiterInnen sog. Service - Gesellschaften zu ersetzen.
Bevorzugt werden auch teure Medizinapparate angeschafft, während bei der Belegschaft gespart wird.
Manche Pflegeheime setzen Pflegekräfte als Selbständige ein, obwohl diese in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung ausüben,
sog. Scheinselbständigkeit.
Viele Notfallstationen in Krankenhäusern sind unterbesetzt, was wiederum z.B. zur verzögerten Diagnostik und Therapie bei Schlaganfallpatienten geführt hat. Eine Wartezeit von sieben Stunden bei
einer Patientin mit Verdacht auf Schlaganfall verstößt in grober Weise gegen medizinische Leitlinien. Die Tatsache, dass die Notfallambulanzen der Krankenhäuser seit Jahren ein Zuschussgeschäft sind
(Verlust ca. 1 Milliarde € jährlich), rechtfertigt selbstverständlich nicht die unzureichende Behandlung echter
Notfälle.
Mein Grundverständnis anwaltlicher Tätigkeit ist der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und nicht die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen von
Großunternehmen
wie z.B. Versicherungen.
Ich bin vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof.