Patientenrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Sozialrecht
sowie im Schadensersatzrecht.
Zum Sozialrecht gehört auch die Pflegeversicherung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Überprüfung gerichtlicher
medizinischer Gutachten in ärztlichen "Kunstfehlerprozessen" und Sozialgerichtsverfahren, wobei die Einholung von Privatgutachten zur Widerlegung erforderlich sein kann.
Auch kann es manchmal erforderlich sein, einen vom Gericht vorgeschlagenen Sachverständigen wegen Besorgnis der
Befangenheit abzulehnen.
Ich berate darüber, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, wie ein solcher bewiesen werden kann und ggf. welche Schadens - und Schmerzensgeldbeträge erwartet werden
können. Der Schaden kann auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie Pflegemehrbedarf umfassen.
Das Gesundheitswesen ist ein großer Gesundheitsmarkt. Problematisch wird es, wenn der Profit stärker gewichtet wird als der Mensch. Dieser Trend ist immer häufiger zu beobachten
(Motto: "Die Rendite muss stimmen"). Dieses betrifft auch Pflegeheime.
Arbeitsrechtlich vertrete ich hauptsächlich ArbeitnehmerInnen in Gesundheitsberufen, wie z.B. AltenpflegerInnen, bei denen immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt
wird. Es ist keine Seltenheit, wenn eine Altenpflegerin 30 bis 50 Heimbewohner in der Nachtschicht zu versorgen hat. Wenn dann z.B. Dekubitus bei einem Bewohner auftritt, wird die Schuld von der Heimleitung gern der Pflegekraft zugeschoben.
Bei einigen Kliniken ist die Methode beliebt, regulär Beschäftigte zu entlassen und durch schlecht bezahlte
MitarbeiterInnen sog. Service - Gesellschaften zu ersetzen.
Bevorzugt werden auch teure Medizinapparate angeschafft, während bei der Belegschaft gespart wird.
Manche Pflegeheime setzen Pflegekräfte als Selbständige ein, obwohl diese in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung ausüben,
sog. Scheinselbständigkeit.
Viele Notfallstationen in Krankenhäusern sind unterbesetzt, was wiederum z.B. zur verzögerten Diagnostik und Therapie bei Schlaganfallpatienten geführt hat. Eine Wartezeit von sieben Stunden bei
einer Patientin mit Verdacht auf Schlaganfall verstößt in grober Weise gegen medizinische Leitlinien. Die Tatsache, dass die Notfallambulanzen der Krankenhäuser seit Jahren ein Zuschussgeschäft sind
(Verlust ca. 1 Milliarde € jährlich), rechtfertigt selbstverständlich nicht die unzureichende Behandlung echter
Notfälle.
Mein Grundverständnis anwaltlicher Tätigkeit ist der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und nicht die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen von
Großunternehmen
wie z.B. Versicherungen.
Ich bin vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof.