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Beschleunigung der Schadensregulierung

 

Juli 2016 erhielt ich das Mandat, gegenüber einer ärztlichen Haftpflichtversicherung zusätzlich zum bereits gezahlten Schmerzensgeld weitere Beträge geltend zu machen und die Verzögerung des Verfahrens durch die Versicherung zu beenden.

 

Die Versicherung hatte versucht, die Zahlung weiteren Schmerzensgeldes dadurch zu verzögern, indem es eine Statusfeststellung der Mandantin, d.h. die Feststellung ihres aktuellen Gesundheitszustands durch einen Gutachter, behinderte.

 

Bereits 1999 waren durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung bei der damals erst im sechsten Lebensjahr stehenden Patientin Fehlheilungen des linken Fersenbeinbruchs mit Verschiebung im unteren Sprungelenk und der Notwendigkeit operativer Korrekturmaßnahmen aufgetreten. Da eine Fraktur des Fersenbeins auf der Röntgenaufnahme nicht erkannt wurde, wurde nicht rechtzeitig operiert und die Fraktur verheilte in Fehlstellung. Erst 2000 erfolgte eine Operation (durch einen anderen Arzt), welche aber die bereits eingetretene Fehlheilung nur ansatzweise korrigieren konnte.

 

Die ärztliche Haftpflichtversicherung hat 2003, nach Einholung von Gutachten, die Schadensersatzpflicht des Arztes anerkannt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Nach Aussage des damaligen Gutachters könne eine endgültige Beurteilung des Gesundheitszustands erst erfolgen, nachdem die Patientin ausgewachsen sei.

 

In der Folgezeit zahlte die Versicherung - über Jahre verteilt in mehreren Teilbeträgen - ca. 7.000 €  Schadensersatz (Verdienstausfallschaden wegen Abbruch der Ausbildung als Zahnarzthelferin sowie Heilmittelkosten) und 10.000 € Schmerzensgeld, wobei der letzte Teilbetrag in Höhe von 5.000 € erst Anfang 2016 gezahlt worden ist.

 

Nachdem ich gegenüber der Versicherung die Erhebung einer Klage für den Fall der Nichtzahlung weiteren Schmerzensgeldes ankündigte, wobei ich insbesondere darauf hinwies, dass nach der Rechtsprechung die Verzögerung der Regulierung schmerzensgelderhöhend wirkt, wurde am

1. September 2016 die gutachterliche Statusfeststellung durchgeführt.

 

Auf das Ergebnis des Gutachtens hin zahlte die Versicherung noch einmal 10.000 €, sodass insgesamt 20.000 € Schmerzensgeld und ca. 7.000 € Schadensersatz gezahlt worden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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