Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Driemecker .
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Kanzleiprofil

 

Nach dem Besuch der Kieler Gelehrtenschule und Abitur im Jahre 1978 studierte ich in Hamburg und absolvierte dort auch das Referendariat mit den Schwerpunkten Arbeits - und Sozialrecht sowie Verfassungsrecht. Im Rahmen des Referendariats belegte ich eine Station beim Oberverwaltungsgericht Hamburg.

 

Von besonderem Interesse sind für mich die Grundrechte, insbesondere der Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit gem. Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz, Freiheit und  Gleichheit der Person (Chancengleichheit) sowie die Patientenrechte. 

 

1. Das Gesundheitswesen hat sich zu einem Gesundheitsmarkt "entwickelt", in dem besonderer Wert auf Ökonomie, insbesondere die Abrechnung der Leistungen nach Gebührenordnung, Fallpauschalen und Tagespauschalen gelegt wird und die Apparatemedizin überhand genommen hat. Gespräche mit Patienten werden sehr gering vergütet, am meisten wird dort verdient, wo viele Medizinapparate eingesetzt werden (z.B. in der Onkologie und Radiologie).

Gespart wird z.B. am Pflegepersonal.

 

Zu kritisieren sind insbesondere das Abrechnungssystem DRG (Diagnostic Related Groups),

die hohe Zahl unnötiger Operationen (insbesondere Bandscheibenoperationen), die Preispolitik der Pharmaindustrie (z.B. bei neuen extrem teuren Krebsmedikamenten) und Bonusvereinbarungen von Chefärzten mit Kliniken.

 

Das DRG - System soll mit der Krankenhausreform ab 1.1.2024 abgeschafft werden. Damit sollen die falschen Anreize zur Vornahme möglichst vieler Operationen beseitigt werden.  

 

Insbesondere aufgrund der Arbeitsbelastung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen kommt es vermehrt zu Behandlungsfehlern. Auch ist zu beobachten, dass bei Kliniken, die eine relativ niedrige Anzahl von Operationen wie z.B. Hüftoperationen durchführen, die Zahl der Behandlungsfehler überdurchschnittlich hoch ist. 

 

2. Verfassungsrechtlich besteht in der Bundesrepublik zwischen den Vorgaben im Grundgesetz eines sozialen, demokratischen Rechtsstaats und der Rechtswirklichkeit noch eine erhebliche Diskrepanz.

Es ist die tägliche Arbeit von Juristen, Verfassungsauftrag und Rechtswirklichkeit anzugleichen.

 

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung habe ich zunächst bei einem Hamburger Musikverlag, der u.a. Udo Lindenberg vertraglich betreute, gearbeitet.

 

1989 kam es zur deutschen Wiedervereinigung, nachdem sich vierzig Jahre lang die zwei politischen Systeme "unversöhnlich" gegenübergestanden hatten. Mich interessierte diese einmalige politische, geschichtliche und soziale Situation und ich war in Mecklenburg - Vorpommern als Anwalt für ein Amt zur Regelung offener Vermögensfragen tätig.

Den Soldaten in den beiden Machtblöcken war vermittelt worden, jeweils die Anderen seien

"die Bösen", vor denen man sich verteidigen müsse und die deutsche Teilung sei sozusagen ein unveränderbarer Naturzustand. Persönlich kannten (und kennen) sich nur wenige Ost - und Westdeutsche. Nach der Wiedervereinigung arbeiteten dann teilweise ehemalige NVA - Soldaten bei der Bundeswehr. 

Während meiner Tätigkeit in dem Vermögensamt habe ich die Situation von Menschen kennengelernt, die sich von heute auf morgen auf ein komplett neues Gesellschaftssystem umstellen mussten, was von den meisten DDR - Bürgern allerdings auch gewünscht war                ("Der Goldene Westen").

 

Danach habe ich mich als Rechtsanwalt in Kiel selbständig gemacht und war seitdem in Bürogemeinschaften mit anderen Anwälten, u.a. Anwälten für Verbraucherschutz der Verbraucherzentrale Schleswig - Holstein sowie in Bürogemeinschaft mit einem Notar tätig.

 

Mit Beginn meiner selbständigen Anwaltstätigkeit verstärkte sich das Interesse an medizinischen Fragen. Medizinische Sachverhalte sind bei einer Vielzahl von Rechtsangelegenheiten relevant wie z.B.:

 

Arbeitsunfall, Arbeitsunfähigkeit, Berufskrankheiten, Betreuung, Einweisung, Erwerbsminderungsrente, ärztliche "Kunstfehlerprozesse", Krankenversicherung, Opferentschädigung und Pflegeversicherung,

Insbesondere werden medizinische Fragen relevant bei der Prüfung des Ausmaßes von Gesundheitsschäden, die durch Dritte verursacht wurden (Haftpflichtfälle).

Das Ausmaß solcher Schäden ist entscheidend für die Bemessung der Höhe von Schmerzensgeld.

 

Seit 2015 ist Sitz der Anwaltskanzlei im Sophienblatt.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Hartmut Driemecker

Sophienblatt 64 (3. Stock)
24114 Kiel

Kontakt

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer

0431 - 64082119

oder per Mail

kontakt@ra-driemecker.de