Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Driemecker .
               Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Driemecker                      .                  

Erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

 

In einem vor dem Landgericht Kiel geführten Rechtsstreit wegen des Verdachts auf eine geburtsfehlerhafte Behandlung in einem Krankenhaus war die Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem das Landgericht einen bestimmten Sachverständigen zur Beurteilung des medizinischen Sachverhalts bestellt hatte, erfolgreich.

 

Auf meine Beschwerde hin wurde der Beschluss des Landgerichts durch das                              Schleswig - Holsteinische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 30.06.2014 - Az. 16 W 81/14 abgeändert und das Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen für begründet erklärt. 

 

Der vom Landgericht bestellte und von mir abgelehnte Gutachter ist Oberarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe eines Universitätsklinikums.

 

Die Behandlung, die dieser Sachverständige beurteilen sollte, hatte in einem Akademischen Lehrkrankenhaus dieses Universitätsklinikums stattgefunden.

 

Das Oberlandesgericht überzeugte meine Argumentation, aus dem Umstand, dass das beklagte Krankenhaus Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums ist, ergebe sich der Anschein einer ständigen und engen Kooperation zwischen den Häusern und damit die Besorgnis einer Nähe des Gutachters zu dem behandelnden Krankenhaus, welcher durch die Zusammenarbeit des Universitätsklinikums mit dem Lehrkrankenhaus im Rahmen eines von einer Krankenkasse geförderten Versorgungsmodells "Prävention von Frühgeburten" noch verstärkt wurde.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Hartmut Driemecker

Sophienblatt 64 (3. Stock)
24114 Kiel

Kontakt

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer

0431 - 64082119

oder per Mail

kontakt@ra-driemecker.de