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Vorsorgevollmacht

 

In einer Vorsorgevollmacht soll für den Fall vorgesorgt werden, dass jemand wegen erheblicher Verschlechterung des Gesundheitszustands zukünftig bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Insbesondere soll damit die Einrichtung einer Betreuuung vermieden werden.

 

Vorsorgevollmachten sollten die zu regelnden Angelegenheiten wie Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, Gesundheitssorge, Vermögen und Aufenthalt präzise und individuell festlegen, damit es später zu keinen Streitigkeiten kommt.

 

Eine solche Vollmacht dient den individuellen Interessen des Vollmachtgebers als Ausdruck seiner Privatautonomie und seines grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 und 2 Grundgesetz).

Der Vollmachtgeber hat daher einen weiten Gestaltungsspielraum, was er alles regeln möchte.

 

Der Vollmachtgeber bleibt trotz Vollmacht handlungsfähig.

 

Solange ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten des Betreffenden ebenso gut wie ein Betreuer erledigen kann, darf ein Betreuer nicht bestellt werden (Nachrangigkeit der Betreuung).

 

Empfehlenswert zum Herunterladen ist das Formular "Vorsorgevollmacht" auf der

Homepage des Bundesministeriums der Justiz.   

 

Das Erstellen einer solchen Vollmacht vermeidet häufig ein gerichtliches Betreuungsverfahren.

 

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht nur Senioren zu empfehlen, sondern auch jüngeren Personen, da aufgrund von Unfällen etc. auch diese Personen nicht mehr in der Lage sein können, ihre Angelegenheiten selbständig wahrzunehmen.

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Rechtsanwalt Hartmut Driemecker

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